Sicherung des Kindeswohls! - Manchmal hilft nur noch eine Einzelfallentscheidung

Als Elternteil solltest du das Wohl deines Kindes im Blick haben!
Klingt logisch, beziehungsweise zumindest nachvollziehbar?
Für mich schon - für andere vielleicht nicht unbedingt…
Oft genug erlebe ich in der Beratung, dass andere Belange wie zum Beispiel die Schulpflicht, auch gern Schulgebäudeaufenthaltspflicht genannt, offensichtlich über dem Kindeswohl zu stehen scheint…
In Gesprächen finden schnell Schuldzuweisungen in Richtung der Eltern statt, sobald Kinder oder Jugendliche die Schule nicht (mehr) besuchen können.
Bis diese Gespräche stattfinden, ist oftmals bereits viel Zeit ins Land gegangen. Und nicht nur Zeit! Auch jede Menge Kraft und Nerven!
Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler besteht womöglich bereits seit Wochen, Monaten oder sogar Jahren ein täglicher Kampf rund ums Thema Schule - begleitet von Schlafstörungen, Angstzuständen, Panikattacken, Magen- Darmproblemen, massiver Erschöpfung, etc.
In diesem Zeitraum wurde seitens der Kinder und Jugendlichen und auch ihrer Eltern meist alles versucht, um einen Schulbesuch jeden Tag möglich zu machen.
Erst wenn der Körper und/oder die Seele der Schülerinnen und Schüler dem völligen Zusammenbruch nah ist, wird die Notwendigkeit zu handeln unübersehbar.
Und die Notwendigkeit zu handeln, liegt spätestens zu diesem Zeitpunkt nicht mehr nur und ausschließlich bei den Eltern!
Sie haben bis hierhin schon alles aufgefahren, was möglich war, ohne die Eltern-Kind-Beziehung zu gefährden - manchmal leider auch schon mehr…
Aus Angst vor Repressalien („Wenn das Kind nicht in die Schule geht, wird es von der Polizei abgeholt.“ „Wenn das Kind nicht in die Schule geht, muss es ins Heim.“ Etc.) geraten auch die liebevollsten Eltern aus Verzweiflung irgendwann an den Punkt, an dem sie Drohungen aussprechen, sehenden Auges über die Grenzen ihrer Kinder hinweggehen.
Tatsächlich gehen die Schüler/Innen dadurch jedoch nicht „einfach in die Schule“ - im Gegenteil. Bestehender Druck wird stärker, der verzweifelte Gegendruck ebenso. Die Kinder und Jugendlichen erleben ihr Zuhause, ihre Schutzpersonen nicht mehr als sicher. Die Erschöpfung nimmt in der ganzen Familie rasant zu, Zugriff auf hilfreiche Maßnahmen wird immer schwieriger.
Ich möchte einen dringenden Appell an alle Fachpersonen aussprechen, die in die Arbeit mit diesen Familien, Kindern und Jugendlichen involviert sind:
- Nehmt die Sorgen der Familien ernst.
- Begegnet den Eltern in Gesprächen als Experten für ihr Kind.
- Erkennt die Mühen der vergangenen Versuche an.
- Habt Verständnis, wenn unpassende Maßnahmen nicht „ausprobiert“ werden wollen!
Ich habe in den vergangenen (bald) 30 Jahren meiner Arbeit als Therapeutin und Beraterin von autistischen Menschen und ihren Systemen kein einziges Elternteil erlebt, welches nicht aus bestem Wissen und Gewissen versucht hat, für sein Kind zu handeln, sein Kind zu schützen.
Selbst wenn es für den Einen oder die Andere „noch nie vorgekommen ist“, dass ein Kind keine Lust bzw. Kraft hat, sich mit anderen Kindern zu treffen.
Selbst wenn es unvorstellbar scheint, dass Menschen sich Zuhause am wohlsten fühlen.
Selbst wenn es nicht dem westlichen Mainstream entspricht, das eigene Wohl nicht einem „Höher-schneller-weiter-Prinzip“ unterzuordnen.
Selbst wenn es kaum wissenschaftlich evaluierte Studien gibt, die mit Zahlen, Daten und harten Fakten beweisen würden, dass unpassende Hilfen, Druck, Klinikeinweisungen, bei (neurodivergenten) Kindern und Jugendlichen oft wenig helfen und eher weiteren Schaden anrichten…
Unsere Strukturen und Systeme sind nicht neuroaffirmativ ausgelegt!
Sie arbeiten standardisiert nach neurotypischen Grundlagen.
Individualität ist nicht vorgesehen.
Dabei sind Einzelfallentscheidungen für so viele meiner Klient/Innen notwendig!
Und - sie sind möglich!
(Hierzu gibt es verschiedenste gesetzliche Regelungen!
Googelt gern bei Interesse mal nach:
§ 35 Satz 1 VwVfG; § 40 VwVfG, Art. 3 Abs. 1 GG,
Nutzt für die Suche ggf. folgende Formulierungen: Ermessensspielraum, Ermessensnichtgebrauch, Ermessensfehlgebrauch, Ausnahmeklauseln, Verhältnismäßigkeit)
Einzelfallentscheidungen zu erwirken ist anstrengend und fordert Kräfte, die viele Betroffene einfach nicht mehr haben.
Nutzt Schwarmwissen, Gruppendynamiken und die Unterstützung durch Menschen, die ähnliches erlebt haben. Schließt euch hierzu gern in Selbsthilfegruppen zusammen, nutzt ggf. Austauschmöglichkeiten via Internet, teilt ggf. die Urteilsschriften aus anderen Fällen, nehmt an Petitionen teil.
Eine Einzelfallentscheidung schafft kein neues Recht für die Allgemeinheit, aber vielleicht an jeder einzelnen Stelle ein bisschen mehr Bewusstheit.
Bleibt neugierig!




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